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Tom´s LKW-Fahrschule LKW + Anhänger

C1E - Anhänger für mittelschwere LKw

Sie dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger, oder Sattelanhänger über 750kg fahren. Zulässiges Gesamtgewicht der Zugkombination max. 12000kg.

Sie dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B  mit Anhänger, oder Sattelanhänger über 750kg fahren. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 3500kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Zugkombination max. 12000kg.

– 18 Jahre

– Vorbesitz: C1

– Geltungsdauer 5 Jahre

Eingeschlossene Klassen: BE

Theorie: 

– keine Ausbildung


Praxis:

– Übungsstunden nach Bedarf

– Überlandfahrt: 3 x 45 Minuten

– Autobahn: 1 x 45 Minuten

– Nachtfahrt: 1 x 45 Minuten

– nur praktische Prüfung

– Biometrisches Passbild

– Augenärztliches Gutachten

– Ärztliche Bescheinigung

– Erste-Hilfe-Kurs

– Personalausweis

– Kopie des vorhandenen Führerscheins

CE - Anhänger für schwere LKw

Sie dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger, oder Sattelanhänger über 750kg fahren.

21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter
Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen
Berufsausbildung. 

Sonderregelung für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten, 18 Jahre.

Vorbesitz: C 

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, D1E wenn D1 vorhanden, DE wenn D vorhanden

Geltungsdauer: 5 Jahre

Theorie:

– Grundunterricht: 6 x 90 Minuten

– Zusatzstoff: 4 x 90 Minuten

– theoretische Prüfung


Praxis:

– Übungsstunden nach Bedarf

– Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten

– Autobahnfahrt: 2 x 45 Minuten

– Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten

– praktische Prüfung

– Biometrisches Passbild

– Augenärztliches Gutachten

– Ärztliche Bescheinigung

– Erste-Hilfe-Kurs

– Personalausweis

– Kopie des vorhandenen Führerscheins