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Alles rund um PKW

B / B17

Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit Automatik-, sowie Schaltgetriebe bis 3500kg zGM fahren. Sowie Anhänger bis 750kg zGM ziehen, Anhänger über 750kg zGM sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer.

Die Ausbildung, sowie Prüfung findet auf einem Schaltfahrzeug statt.

  • Klasse B: 18 Jahre (Beginn mit 17,5 Jahren
  • Klasse B17: 17 Jahre (Beginn: 16,5 Jahre)
  • Eingeschlossene Klassen: AM + L

Theorie:

  • bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung

Praxis:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweisoder Reisepass mit Meldebestätigung

B 78

Der reine Automatikführerschein. Hiermit dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe mit einer zGM bis 3500kg fahren. Sowie Anhänger bis 750kg zGM ziehen, Anhänger über 750kg zGM, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer.

Die Ausbildung, sowie Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. 

Nach bestandener Prüfung, Eintragung der Schlüsselzahl 78, beschränkt den Fahrer auf Automatikgetriebe. Schaltfahrzeuge dürfen nicht geführt werden.

18 Jahre, beim begleitenden Fahren 17 Jahre,

Ausbildungsbeginn, jeweils 1/2 Jahr vorher.

Eingeschlossene Klassen: AM + L

Theorie:

  • bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung

Praxis:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweisoder Reisepass mit Meldebestätigung

B 197

Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit Automatik, sowie Schaltgetriebe bis 3500kg zGM fahren. Sowie Anhänger bis 750kg zGM ziehen, Anhänger über 750kg zGM sofern die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer.

Die Fahrstunden finden auf Schalt-, sowie Automatikgetriebe statt. Nach bestandener Prüfung, Eintragung der Schlüsselzahl 197 – berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen mit Automatik-, sowie Schaltgetriebe.

  • 17 Jahre (Beginn mit: 16,5 Jahren)
  • Eingeschlossene Klassen: AM + L

Theorie:

  • bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung


Praxis:

  • Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweisoder Reisepass mit Meldebestätigung