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Alles rund um Motorrad

AM

Mit der Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder (Moped/Roller) bis 50ccm Hubraum, oder einer max. Nenndauerleistung bis 4kW im Falle von Elektromotoren und einer maximalen Geschwindigkeit von 45Km/h fahren.

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h; Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren; Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

VIERRÄDRIGE LEICHT – KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h; Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren; Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor; Leermasse max. 425 kg

  • 15 Jahre (Beginn 14,5 Jahre)

Theorie:

  • 12 x 90 Minuten
  • Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung


Praxis:

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • praktische Prüfung

A

Mit der Klasse A dürfen Sie Krafträder über 35kW (48PS) Nennleistung fahren. 

Eingeschlossene Klassen: AM + A1 + A2 

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei stufenweisem Aufstieg, also bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Theorie bei Direkteinstieg:

  • 12 x 90 Minuten Grundunterricht (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff
  • theoretische Prüfung
  • Bei stufenweisem Aufstieg kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung

Praxis:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahn: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Bei stufenweisem Aufstieg keine Ausbildungspflicht.
  • Übungsstunden / Überland / Autobahn: nach Bedarf
  • praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweisoder Reisepass mit Meldebestätigung

A1

Mit der Klasse A1 dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt, fahren.

DREIRÄDRIGE KFZ mit Symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotor), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: AM

  • 16 Jahre (Beginn 15,5 Jahre)

  • bei Ersterteilung 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • Zusatzstoff 4 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung


Praxis:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweisoder Reisepass mit Meldebestätigung

A2

Mit der Klasse A2 dürfen Sie Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW (48PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt, fahren. (Drosselfähigkeit Krafträder ursprünglich nicht mehr als 70 kW).

Eingeschlossene Klassen: AM + A1

  • 18 Jahre

  • Stufenweiser Aufstieg (Aufstiegsprüfung) nach zwei Jahren Vorbesitz A1 möglich

Theorie bei Direkteinstieg:

  • 12 x 90 Minuten Grundunterricht (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff
  • theoretische Prüfung
  • Bei stufenweisem Aufstieg kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung

Praxis:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahn: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Bei stufenweisem Aufstieg keine Ausbildungspflicht.
  • Übungsstunden / Überland / Autobahn: nach Bedarf
  • praktische Prüfung 
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweisoder Reisepass mit Meldebestätigung

B196

Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Sie neben den Fahrzeugen der Klasse B, Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0, 1 kW/kg nicht übersteigt) fahren. 

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. 

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 erworben! 

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 Fe V ist nicht möglich. 

  • 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Führerscheinbesitz der Klasse B
  • Theorie: 4 x 90 Minuten
  • Praxis: mindestens 5 x 90 Minuten
  • KEINE Prüfung, nur Fahrerschulung
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Teilnahmebestätigung der Fahrschule über die Fahrerschulung B196

Mofa

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 50 ccm und einer max. Geschwindigkeit von 25 Km/h fahren. Zweisitzige Motorroller müssen nicht mehr zu einsitzig umgerüstet werden.

  • 15 Jahre (Beginn: 14,5 Jahre)
  • Theorie: 6 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung
  • Praxis: 1 x 90 Minuten
  • KEINE praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung