Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Sie neben den Fahrzeugen der Klasse B, Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0, 1 kW/kg nicht übersteigt) fahren. Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 Fe V ist nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Führerscheinbesitz der Klasse B