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Tom´s LKW-Fahrschule
Traktor

Jetzt neu!

b/B17

Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit Automatik-, sowie Schaltgetriebe bis 3500kg zGM fahren. Sowie Anhänger bis 750kg zGM ziehen, Anhänger über 750kg zGM sofern die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer.

Mindestalter:
- Klasse B: 18 Jahre (Beginn mit 17,5 Jahren)
- Klasse B17: 17 Jahre (Beginn: 16,5 Jahre)
Eingeschlossene Klassen: AM+ L

Stundenpensum:
Theorie:
- bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
- Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
- theoretische Prüfung

Praxis:
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
- Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
-praktische Prüfung

Voraussetzungen: - Biometrisches Passbild - Sehtest - Erste-Hilfe-Kurs - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

B196

Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Sie neben den Fahrzeugen der Klasse B, Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0, 1 kW/kg nicht übersteigt) fahren.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 erworben!
Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 Fe V ist nicht möglich.

Stundenpensum:
- Theorie. 4 x 90 Minuten
- Praxis: 5 x 90 Minuten
- KEINE Prüfung, nur Fahrerschulung

Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Führerscheinbesitz der Klasse B
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
-Teilnahmebestätigung der Fahrschule über die Fahrerschulung B196

B197

Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit Automatik, sowie Schaltgetriebe bis 3500kg zGM fahren. Sowie Anhänger bis 750kg zGM ziehen, Anhänger über 750kg zGM sofern die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer

Mindestalter:
- 17 Jahre (Beginn mit: 16,5 Jahren) - Eingeschlossene Klassen: AM + L


Die Fahrstunden finden auf Schalt-, sowie Automatikgetriebe statt.
Prüfung auf Automatik.

Nach bestandener Prüfung, Eintragung der Schlüsselzahl 197 - berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen mit Automatik-, sowie Schaltgetriebe.

Stundenpensum:
Theorie:
- bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
- Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
-theoretische Prüfung

Praxis:
- Mindesten 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
- Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
- praktische Prüfung

Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung

BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie Kombinationen bestehend aus Zugfahrzeug (max. 3500kg zGM) und Anhänger (max. 3500kg zGM) fahren.

Mindestalter:
- 18 Jahre (Beginn 17.5 Jahre)
- 17 Jahre beim begleiteten Fahren (Beginn 16,5 Jahre)

Stundenpensum:
Keine theoretische Ausbildung
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3 x 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 1 x 45 Minuten
- Nachtfahrt: 1 x 45 Minuten

- Nur praktische Prüfung

Voraussetzungen:
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung

B96 (kleiner Anhänger)

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug von max. 3500kg zGM und einem Anhänger von mehr als 750kg zGM fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3500kg beträgt, aber 4250kg nicht überschreitet.

Mindestalter:
- 18 Jahre (Beginn 17,5 Jahre)
- 17 Jahre beim begleiteten Fahren (Beginn 16,5 Jahre)

Stundenpensum:
- Mindestens 7 Stunden, davon:
- Theoretischer Mindestunterricht: mindestens 2,5 Stunden a 60 Minuten
- Praktischer Mindestunterricht: mindestens 3,5 Stunden a 60 Minuten
- 1 Fahrstunde a 60 Minuten

- KEINE Prüfung, nur Fahrerschulung

Voraussetzungen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

AM

Mit der Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder (Moped/Roller) bis 50ccm Hubraum, oder einer max. Nenndauerleistung bis 4kW im Falle von Elektromotoren und einer maximalen Geschwindigkeit von 45Km/h fahren.

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

VIERRÄDRIGE LEICHT - KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 425 kg

Mindestalter:
- 15 Jahre (Beginn 14,5 Jahre)

Stundenpensum:
- Theorie: 12 x 90 Minuten
- Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
- theoretische Prüfung

-Praxis:
- Übungsstunden nach Bedarf

- praktische Prüfung


A1

Mit der Klasse A1 dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt, fahren.

DREIRÄDRIGE KFZ mit Symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotor), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 kW.

Mindestalter:
- 16 Jahre (Beginn 15,5 Jahre)

Eingeschlossene Klassen:
- AM

Stundenpensum:

Theorie:
- bei Ersterteilung 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
- Zusatzstoff 4 x 90 Minuten
- theoretische Prüfung

Praxis:
- Übungsstunden: nach Bedarf

- Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
- Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
- praktische Prüfung

Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste- Hilfe- Kurs
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung

A2

Mit der Klasse A2 dürfen Sie Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW (48PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt, fahren.
(Drosselfähigkeit Krafträder ursprünglich nicht mehr als 70 kW).
Mindestalter:
- 18 Jahre - Stufenweiser Aufstieg (Aufstiegsprüfung) nach zwei Jahren Vorbesitz A1 möglich

Eingeschlossene Klassen:
- AM + A1

Stundenpensum:
Theorie bei Direkteinstieg :
- 12 x 90 Minuten Grundunterricht (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
- 4 x 90 Minuten Zusatzstoff
- theoretische Prüfung

*** Bei stufenweisem Aufstieg kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung

Praxis:
- Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5 x 90 Minuten
-Autobahn: 4 x 90 Minuten
- Nachtfahrt: 3 x 90 Minuten
-praktische Prüfung

*** Bei stufenweisem Aufstieg keine Ausbildungspflicht.
-Übungsstunden / Überland / Autobahn: nach Bedarf
- praktische Prüfung

Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste- Hilfe- Kurs
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung

A

Mit der Klasse A dürfen Sie Krafträder über 35kW (48PS) Nennleistung fahren.

Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 20 Jahre bei stufenweisem Aufstieg, also bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Eingeschlossene Klassen:
- AM + A1 + A2


Stundenpensum:
Theorie bei Direkteinstieg :
- 12 x 90 Minuten Grundunterricht (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
- 4 x 90 Minuten Zusatzstoff
- theoretische Prüfung

*** Bei stufenweisem Aufstieg kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung

Praxis:
- Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5 x 90 Minuten
-Autobahn: 4 x 90 Minuten
- Nachtfahrt: 3 x 90 Minuten
-praktische Prüfung

*** Bei stufenweisem Aufstieg keine Ausbildungspflicht.
-Übungsstunden / Überland / Autobahn: nach Bedarf
- praktische Prüfung

Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste- Hilfe- Kurs
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung

ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger. Bei Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit wird durch die Behörde ein Aufbauseminar angeordnet.

Inhalt:
- 4 Gruppensitzungen a 135 Minuten
- 1 Beobachtungsfahrt

Achtung: In der Anordnung setzt Ihnen die Behörde eine Frist, in der die Nachschulung zu Absolvieren ist. Verstreicht diese Frist, ohne dass Sie eine Bescheinigung über das besuchte Seminar vorlegen können, droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Mofa

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 50 ccm und einer max. Geschwindigkeit von 25 Km/h fahren. Zweisitzige Motorroller müssen nicht mehr zu einsitzig umgerüstet werden.

Mindestalter:
- 15 Jahre (Beginn: 14,5 Jahre)

Stundenpensum:
- Theorie: 6 x 90 Minuten
- theoretische Prüfung

- Praxis: 1 x 90 Minuten
- KEINE praktische Prüfung

Voraussetzung:
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Biometrisches Passbild