Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug von max. 3500kg zGM und einem Anhänger von mehr als 750kg zGM fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3500kg beträgt, aber 4250kg nicht überschreitet.
Mindestalter:
- 18 Jahre (Beginn 17,5 Jahre)- 17 Jahre beim begleiteten Fahren (Beginn 16,5 Jahre) Stundenpensum: - Mindestens 7 Stunden, davon:
- Theoretischer Mindestunterricht: mindestens 2,5 Stunden a 60 Minuten
- Praktischer Mindestunterricht: mindestens 3,5 Stunden a 60 Minuten
- 1 Fahrstunde a 60 Minuten - KEINE Prüfung, nur Fahrerschulung Voraussetzungen:Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung