Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500kg bis max. 7500kg fahren, einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750kg. Bis 8 Personen außer dem Fahrer.
Ausgenommene Klassen: AM, A1, A2, A, D1, D
– 18 Jahre
– Vorbesitz: B
– Geltungsdauer: 5 Jahre
Theorie:
– Grundstoff: 6 x 90 Minuten
– Zusatzstoff: 6 x 90 Minuten
– theoretische Prüfung
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliche Bescheinigung
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis
– Kopie des vorhandenen Führerscheins
Sie dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger, oder Sattelanhänger über 750kg fahren. Zulässiges Gesamtgewicht der Zugkombination max. 12000kg.
Sie dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, oder Sattelanhänger über 750kg fahren. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 3500kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Zugkombination max. 12000kg.
– 18 Jahre
– Vorbesitz: C1
– Geltungsdauer 5 Jahre
– Eingeschlossene Klassen: BE
Theorie:
– keine Ausbildung
Praxis:
– Übungsstunden nach Bedarf
– Überlandfahrt: 3 x 45 Minuten
– Autobahn: 1 x 45 Minuten
– Nachtfahrt: 1 x 45 Minuten
– nur praktische Prüfung
C1 + C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang:
Solo: 1 x 45 Überlandfahrt / 1 x 45 Autobahnfahrt / 0 Nachtfahrt
Zug: 3 x 45 Überlandfahrt / 1 x 45 Nachtfahrt / 2 x 45 Nachtfahrt
Gesamt: 4 Überlandfahrt / 2 Autobahnfahrt / 2 Nachtfahrt
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliche Bescheinigung
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis
– Kopie des vorhandenen Führerscheins