Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500kg fahren, einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750kg. Bis 8 Personen außer dem Fahrer.
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausgenommene Klassen: AM, A1, A2, A, D1, D
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter
Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen
Berufsausbildung.
Sonderregelung für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten, 18 Jahre.
– Vorbesitz: B
– Geltungsdauer: 5 Jahre
Theorie:
– Grundstoff: 6 x 90 Minuten
– Zusatzstoff: 10 x 90 Minuten
– theoretische Prüfung
Praxis:
– Übungsstunden nach Bedarf
– Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
– Autobahnfahrt: 2 x 45 Minuten
– Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
– praktische Prüfung
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliche Bescheinigung
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis
– Kopie des vorhandenen Führerscheins
CE - ANHÄNGER FÜR SCHWERE LKW
Sie dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger, oder
Sattelanhänger über 750kg fahren.
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
– Vorbesitz: C
– Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, D1E wenn D1 vorhanden, DE wenn D vorhanden
– Geltungsdauer: 5 Jahr
Theorie:
– Grundunterricht: 6 x 90 Minuten
– Zusatzstoff: 4 x 90 Minuten
Praxis:
– Übungsstunden nach Bedarf
– Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
C + CE im gemeinsamen Ausbildungsgang:
Solo: 3 x 45 Überlandfahrt / 1 x 45 Autobahnfahrt / 0 Nachtfahrt
Zug: 5 x 45 Überlandfahrt / 2 x 45 Autobahnfahrt / 3 x 45 Nachtfahrt
Gesamt: 8 Überlandfahrt / 3 Autobahnfahrt / 3 Nachtfahrt
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliche Bescheinigung
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis
– Kopie des vorhandenen Führerscheins